Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen über den Handel mit ortsveränderlichen Hebezeugen der Firma Wiesecker Group
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen der Firma Wiesecker Group und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der Wiesecker Group sind freibleibend und unverbindlich. Die im Online-Angebot enthaltenen Angaben, wie Abbildung, Zeichnung, Gewichts- und Maßangaben verstehen sich ohne Gewähr. Irrtümer sind vorbehalten. Die Warenangebote stellen lediglich eine unverbindliche Einladung an den Besteller dar, selbst ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Eine Garantie zur Verfügbarkeit der angebotenen Waren besteht nicht.
Der Käufer gibt durch seine Bestellung selbst ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt durch unsere Bestätigung zustande. Für den Vertragsinhalt ist ausschließlich unsere schriftliche Auftrags- bzw. Bestellbestätigung maßgeblich, sofern ihr nicht unverzüglich widersprochen wird.
§ 3 Liefertermine, Lieferfristen, Lieferumfang
Liefertermine und Fristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, grundsätzlich unverbindlich.
Die Haftung für Schäden durch Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Käufer hat jedenfalls zum mitgeteilten Liefertermin sicherzustellen, dass die Ware ordnungsgemäß abgeliefert werden kann und hat einen zum Empfang der Ware entsprechend Bevollmächtigten abzustellen. Für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Annahme oder des sonstigen Annahmeverzuges, haftet der Käufer auf sämtliche durch die nicht erfolgreiche Lieferung entstandenen Schäden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen.
Mangels besonderer Vereinbarung sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 5 Gefahrübergang, Abnahme
Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Käufer über. Der Transport der Ware erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Käufers, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere, wenn wegen der besonderen Beschaffenheit des Liefergegenstandes besondere Transportgenehmigungen oder Transportwege nötig sind. Der Käufer hat sich in diesem Falle auf eigenes Risiko die nötigen Informationen des Transportweges zu beschaffen. Dies gilt insbesondere für besondere Durchfahrtshöhen oder Tragfähigkeit von Brücken und dergleichen. Wir empfehlen den Abschluss einer Transportversicherung.
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 6 Gewährleistung, Mängelrüge
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt grundsätzlich unter Ausschluss der Gewährleistung, bei neu hergestellten Sachen wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate begrenzt.
Gebrauchte Kaufgegenstände werden (ggf. mit dem mit dem noch vorhandenen Zubehör) in dem Zustand geliefert, in welchem sie sich bei Vertragsschluss befinden. Jede Haftung für offene oder versteckte Mängel ist ausgeschlossen, wenn der Kaufgegenstand vorher vom Käufer nicht besichtigt worden ist; es sei denn, die Wiesecker Group hätte dem Käufer bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.
Mündliche Angaben sowie Angaben in den Angebotslisten enthalten keine Zusicherungen.
Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäßer Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Pflege, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung entstehen oder entstanden sind, sind von der Gewährleistung grundsätzlich ausgenommen. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge.
Der Käufer ist darüber hinaus verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sonstige verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten.
Stellt der Käufer einen Mangel fest, so hat er den Liefergegenstand nicht zu verändern, zu verarbeiten oder an Dritte herauszugeben, sondern hat uns ausreichend Zeit und Gelegenheit einzuräumen, sich von dem Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfüllung vorzunehmen. Verletzt der Käufer diese Obliegenheit, verliert er sämtliche Mangelansprüche. Dies gilt nicht bei dringenden zur Abwehr drohender Gefahren nötigen Maßnahmen durch den Käufer.
§ 7 Allgemeine Haftungsbeschränkung
Für sonstige Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Für die Dauer des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern sowie bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Für den Fall des Weiterverkaufes des Kaufgegenstandes tritt der Käufer sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf an uns ab. Das Recht zur Einziehung der Kaufpreisforderung verbleibt solange beim Weiterverkäufer, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers sind wir berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern.
§ 9 Innergemeinschaftlicher Erwerb
Der Käufer ist verpflichtet, uns bei Vertragsschluss mitzuteilen, ob ein Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs vorliegt und für ihn der Kauf umsatzsteuerbefreit ist. Verletzt der Käufer diese Obliegenheit und entsteht hierdurch für uns ein steuerlicher Nachteil, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 1.000,00 € Netto, vereinbart.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort für Zahlungen und Warenlieferung ist der Geschäftssitz der Firma Wiesecker Group. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist der Hauptsitz der Firma Wiesecker Group Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. Je nach Streitwert ist dies das Amtsgericht Weißenfels oder das Landgericht Halle/Saale.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 11 Sonstiges
Sämtliche Änderungen in Kaufverträgen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unserer Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der Bedingungen im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt.
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung enthaltenen Daten über Käufer, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern. Auf Verlangen des Käufers haben wir die Art der gespeicherten Daten mitzuteilen und auf Verlangen zu löschen.